Kurz und bündig...
1. Ich bin geimpft, nochmal geimpft und auch noch ein drittes Mal geimpft, gestriegelt, gebürstet und entwurmt.
2. Mein Programm ist NUR DANN spielbar, wenn alle Beschränkungen zur Maskenpflicht und Abstandsregelung fallen.
Viele Kunden sind verunsichert bezüglich der rechtlichen Lage, was die Stornierung bzw. die Umbuchung von verbindlich gebuchten Terminen betrifft.
Die rechtliche Lage ist folgendermaßen:
Solange ein von der Landesregierung ausgesprochenes Veranstaltungsverbot besteht, können bei mir gebuchte Termine kostenfrei storniert oder umgebucht werden.
Es handelt sich hier um eindeutige höhere Gewalt, so dass der Veranstalter keine Möglichkeit hat die Veranstaltung wie vereinbart durchzuführen.
Hebt die Landesregierung das Veranstaltungsverbot auf, so dass Feiern wieder stattfinden können (wenn auch mit entsprechendem Hygienekonzept), liegt für die Absage einer Veranstaltung keine höhere Gewalt mehr vor.
In diesem Fall tritt die reguläre Regelung für eine Konventionalstrafe in Kraft die besagt, dass der Kunde bei Stornierung entweder einen gleichwertigen Termin vermittelt oder den Termin umbucht. Die Umbuchung ist, sofern der neue Termin bei mir frei ist, kostenfrei und zu gleichen Konditionen jederzeit möglich.
Sollte der Termin ersatzlos storniert werden, ist die vollständige Gage dann fällig, wenn für den ursprünglichen Termin kein weiteres Engagement verkauft werden kann. Sollte ein weiteres Engagement gebucht werden, aber zu einem geringeren Wert, ist die Differenz vom stornierenden Kunden zu tragen.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
Euer Theo